1729: Jobst-Johann von Reden stiftet Familien-Fideikommiss

Links: Jobst Johann von Reden (1656–1734) ist Land-und Schatzrat der Calenberger Landschaft und Herr auf den Rittergütern Hastenbeck und Hameln/Bennigsen II sowie anderen. Er stiftet in seinem bedeutenden Testament (Sukzessionsvertrag: nächster Agnat zum Verstorbenen) seinen gesamten Lehens- und Eigenbesitz zum Fideikommiss.

Rechts: Das Bild zeigt Wilhelm von Reden (1662–1729), den jüngeren Bruder von Jobst-Johann. Er ist kurhannoverscher Landdrost und Kommandeur des Deutsch-Ritterordens. Er vererbt seinem Bruder Jobst-Johann den Redenhof in Hameln und Bennigsen II sowie ein beträchtliches Barvermögen. > Mehr

Dieses ist u.a. der Grundstock für die Fideikommissstiftung von 1729. In den folgenden Jahrhunderten wird diese Regelung von der Familie beachtet, sodass das Vermögen zusammengehalten wird. Es schafft Wohnraum insbesondere für die unverheirateten Töchter und generiert Einkünfte aus dem Zehnt der Meyerhöfe. Denn nicht alle jeweiligen Erbherrn leben auf ihren Besitzungen, sondern haben Pächter und Verwalter auf den Gutshöfen.