„Jobst Johann von Reden regelte alles für seine Nachkommen – Testament von 1729 ist noch heute gültig – Töchter vom Erbe ausgeschlossen“

Von Alexander Tacke. DWZ vom 14. Oktober 2000

Der Land- und Schatzrat Jobst Johann von Reden (1646–1734) auf Hameln, Benningsen II und Hastenbeck errichtete bei seinem Nachlass ein Fideikommiss (unteilbar, unveräußerlich) zu Gunsten seiner Nachkommen im Mannesstamm. Hier PDF herunterladen.