1568: Ernst von Reden erwirbt den Redenhof
1568 übernimmt Ernst von Reden (später Statthalter am fürstlich lüneburgischen Hof zu Celle) vermutlich aus kirchlichem/städtischem Pfandbesitz den Großen Hof/Schultheissenhof an der Großehofstraße und kauft ergänzend am 4.7.1568 vom Bürger Tönnis Voget das Haus „up dem orde vor dem groten hove gelegen“ für 950 gute gangbare Joachimsthaler. Ernst ist verheiratet in 2. Ehe mit Armgard von Rottorf, Schloss Hülsede. > Mehr
Durch weitere Ankäufe, die er mit einer Mauer umfrieden durfte, entsteht der „Ursprungshof des Ernst“, der heutige Redenhof.
Dieser „adelich freye Hof“ gehört bis in die Gegenwart in die Familie von Reden, und das ist eine Besonderheit unter städtischen Adelshöfen. Er dient Ernst als ständiger Wohnsitz, da der Statthalter keinen eigenen Landsitz besitzt; erst sein Sohn wird 1639 mit dem in der Nähe gelegenen Rittergut Hastenbeck belehnt.
Ernst von Reden ist zunächst Drost und Pfandherr zu Burgdorf und anschließend fürstlicher Statthalter, beides im Fürstentum Lüneburg. Geboren und aufgewachsen ist er im katholischen Fürstbistum (Hochstift) Hildesheim. Ernst ist aber ein bekennender Lutheraner und wie viele Adlige der damaligen Zeit nach der Reformation erwirbt er ehemaligen kirchlichen und bürgerlichen Besitz.
Hameln im Fürstentum Calenberg wird ab 1540/1542 lutherisch. Von den Schwestern des Ernst sind zwei dort verheiratet (Lucie mit Hilmar von Münchhausen; Schloß Schwöbber und Anna mit Ludolf von Klencke; Schloß Hämelschenburg). Für Ernst – verheiratet in zweiter Ehe mit Armgard von Rottorf (aus Schloß Hülsede) – bietet sich diese aufstrebende Handelsstadt Hameln an, nach seinen Diensten am Fürstenhof einen Wohnsitz in dieser lutherischen Stadt zu erlangen. Seine familiären Bindungen zur Region sind dabei sicher hilfreich.
Viele adelige Familien des Weserraumes errichten im 16. Jahrhundert Häuser in den Städten, sog. „adelich freye Höfe“. Im Gegensatz zu den Lehns-, bzw. Burgmannshöfen gibt es das sog. Allod, den Eigenbesitz, der frei vererbbar und verkäuflich ist. Der Redenhof war Eigenbesitz.
Das Verhältnis der aufstrebenden und selbstbewussten Städte zu den Adeligen ist nicht immer konfliktfrei, da die Städte versuchen, die Sonderstellung des Adels und dessen Privilegien einzuschränken. Auch die Beurkundung durch die Stadt Hameln für den Erwerb des Redenhofs am 11.9.1568 ist mit der Auflage versehen, die Gebäude bescheiden und zurückhaltend in der Außendarstellung zu errichten, ganz im Gegensatz zur städtischen prächtigen Gestaltung. Einziger noch sichtbarer Schmuck aus der Renaissancezeit sind lediglich die teilweise noch vorhandenen halbmuschelförmigen Giebelbekrönungen am Herrenhaus.
Die städtischen Adelshöfe sind auch ein Zeugnis von großzügiger Stiftertätigkeit, adlige Epitaphien, Altargeräte und gestiftete Kirchenstühle. Das große Epitaph des Sohnes von Ernst, Claus im Hamelner Münster zeugt davon noch heute. In späteren Jahren verlagern sich die Stiftungen und Epitaphien in die Redensche Patronatskirche nach Hastenbeck und geben dort ein eindrucksvolles Bild der Familiengeschichte wieder.
1589 stirbt Ernst von Reden auf seinem Hof und wurde im Hamelner Münster St. Bonifatii mit großen Ehren beigesetzt. In seinem Testament bestimmt er, daß die Söhne zu gleichen Teilen den Besitz erben; die Töchter und seine Witwe werden finanziell wohl bedacht. Dieses Testament dürfte eines der ältesten Testamente dieser Art sein, die die Witwe und die Töchter vom Familienbesitz ausschlossen, aber gut versorgten. Auch sollte sein Besitz ungeteilt weitervererbt werden. Dieses und spätere Testamente bilden den Grundstein für eine kluge Vermögensbildung für die nächsten Jahrhunderte – bis heute.
Ernst von Reden ist der Vorfahre aller heute lebenden Familienmitglieder der beiden Linien der Familie von Reden.
Zur 450-Jahr-Feier hatte sich am 1. September 2018 die Familie zum Familientag im Redenhof in Hameln versammelt und ihren Ahnen mit einer Gedenktafel geehrt.