1610: Das Erbe des Ernst von Reden

Die Söhne und die Töchter des Ernst von Reden einigen sich in einem Vertrag 1610 über Unterhalt und Zuwendungen: Den unverheirateten Schwestern wird der Redenhof als Wohnraum mit finanzieller Unterstützung zugewiesen, die Brüder bilden eine Erbengemeinschaft.