Die Eigentümer der Familie von Reden seit dem Erwerb im Jahre 1568
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1568 |
Ernst (1529 - 1579) |
Erwerb des Hofs von Thönnies Voget und dessen Ehefrau Mette (hier: "Ursprungs-Hof des Ernst" genannt) |
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1579 |
Claus (1571 - 1618) |
Geerbt von seinem Vater als ältester Sohn |
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1618 |
Henning (1576 - 1643) |
Geerbt von seinem kinderlos verstorbenen Bruder Claus (In 1639 erwarb Henning das Gut Hastenbeck hinzu) |
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1643 |
Wilhelm (1627 - 1661) Hans (Claus) (1630 - 1694) Ernst (Friedrich) (1639 - 1720) |
Die drei Söhne von Henning bilden eine Erbengemeinschaft (Ernst ist erst vier Jahre alt)
In unmittelbarer Nähe zum "Ursprungs-Hof des Ernst" befand sich ein weiterer Hof "hardt an der Stadt Muhren", den Curt, der Bruder von Henning, von der Familie Eddingerrode erworben hatte (hier: "Curts Hof"); dieser Hof hat auf dem Gelände der heutigen Feuerwache, Ostertorwall 37B, gestanden.
Curt hatte diesen Hof eigentlich seiner Frau Mette Catharina testamen-tarisch vermachen wollen, doch nach Curts Tod im März 1650 übernahmen die Söhne seines Bruders Henning, also die "Erbengemeinschaft Wilhelm, Hans und Ernst", das Anwesen. |
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1652 |
Ernst (Friedrich) (1639 - 1720) |
Mit Teilungsvertrag von 1652 erhält Ernst den "Ursprungs-Hof des Ernst"
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1657 |
In 1652 kommt es zu einer
modifizierten Regelung. Für eine Dauer von sieben Jahren darf zunächst
Hans "Curts Hof" nutzen, ehe die anderen Erben diesen Hof (bzw. Hofteil)
nutzen dürfen. [Nach 1657 sollen sich aus den Urkunden keine Hinweise mehr auf zwei getrennte Höfe ergeben (= möglicherweise beseitigt einheitliche wirtschaftliche Nutzung faktisch die ursprünglichen baulichen Trennungen)] |
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1671 |
Adelheid Sibylle von Bennigsen, die Witwe von Wilhelm (1627 - 1661), nimmt "Curts Hof" in Besitz (turnusgemäß); sie ist Vormund für ihre Söhne Jobst Johann (geb. 1656) und Wilhelm (geb. 1662). |
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Jobst Johann (1656 - 1734) Wilhelm (1662-1729) |
Erben ihres Vaters Wilhelm (gest. 1661) |
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1729 |
Jobst Johann (1656 - 1734) | Jobst Johann (= nunmehriger Senior der Familie) streitet sich mit dem Deutsch-Ritterorden (DR)erfolgreich um den Nachlaß seines Bruders Wilhelm (1662 - 15.03.1729; Kommandeur beim DR), der dann auch in die "Stammgüter" fällt (vgl. Testament, Nr. 6 (3) ) Mit seinem Testament von 1729 (oder 1730) stiftet er seinen Nachlaß zum Fideikomiss, indem er seine Tochter Sibylle Wilhelmine angemessen abfindet (Nr. 6-8) und den Grundbesitz auf seine beiden Söhne Wilhelm Johann und (Nikolaus) [Claus] Friedrich von Reden (Nr. 9 ff.) aufteilt. Soweit es nicht schon in den Jahren zuvor Fall war, sind die ursprünglich einmal separaten Höfe "Ursprungs-Hof des Ernst" und "Curts Hof" nunmehr zu einem einzigen Hof 'verschmolzen'. |
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1734 |
Claus Friedrich (1692 -1736) | Geerbt von seinem
Vater Der Hof wird an den bisherigen Verwalter von Ofen verpachtet (Nr. 4) |
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1736 |
Johann (1727 - 1767 ) | Geerbt von seinem Vater |
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1767 |
Friedrich Wilhelm (1752 - 1815) |
Geerbt von seinem Vater |
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1815 |
Claus (1774 - 1840) |
Geerbt von seinem kinderlos verstorbenen Vetter Friedrich Wilhelm |
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1840 |
Wilhelm (1811 - 1841) |
Geerbt von seinem Vater |
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1841 |
Erich (1840 - 1917) | Geerbt von seinem Vater |
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1917 |
Erich (1883 - 1966) |
Geerbt von seinem Vater |
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1966 |
Harald (1917 - 1997) Wilken (1918 - 2004) Arnd (geb. 1927) |
In ungeteilter Erbengemeinschaft (nach dem Tod von Harald ist sein Sohn Alexander, nach dem Tod von Wilken dessen Sohn Eckart in die Erbengemeinschaft eingetreten) |