Die Eigentümer der Familie von Reden seit dem Erwerb im Jahre 1568

1568

Ernst (1529 - 1579)

Erwerb des Hofs von Thönnies Voget und dessen Ehefrau Mette (hier: "Ursprungs-Hof des Ernst" genannt)

1579

Claus (1571 - 1618)

Geerbt von seinem Vater als ältester Sohn

 

1618

 

Henning (1576 - 1643)

Geerbt von seinem kinderlos verstorbenen Bruder Claus

(In 1639 erwarb Henning das Gut Hastenbeck hinzu)

1643

Wilhelm (1627 - 1661)

Hans (Claus) (1630 - 1694)

Ernst (Friedrich) (1639 - 1720)

Die drei Söhne von Henning bilden eine Erbengemeinschaft (Ernst ist erst vier Jahre alt)

 

In unmittelbarer Nähe zum "Ursprungs-Hof des Ernst" befand sich ein weiterer Hof "hardt an der Stadt Muhren", den Curt, der Bruder von Henning, von der Familie Eddingerrode erworben hatte (hier: "Curts Hof"); dieser Hof hat auf dem Gelände der heutigen Feuerwache, Ostertorwall 37B, gestanden.

 

Curt hatte diesen Hof eigentlich seiner Frau Mette Catharina testamen-tarisch vermachen wollen, doch nach Curts Tod im März 1650 übernahmen die Söhne seines Bruders Henning, also die "Erbengemeinschaft Wilhelm, Hans und Ernst", das Anwesen.

1652

Ernst (Friedrich) (1639 - 1720)

 

Mit Teilungsvertrag von 1652 erhält Ernst den "Ursprungs-Hof des Ernst"

 

1657

  In 1652 kommt es zu einer modifizierten Regelung. Für eine Dauer von sieben Jahren darf zunächst Hans "Curts Hof" nutzen, ehe die anderen Erben diesen Hof (bzw. Hofteil) nutzen dürfen.

[Nach 1657 sollen sich aus den Urkunden keine Hinweise mehr auf zwei getrennte Höfe ergeben (= möglicherweise beseitigt einheitliche wirtschaftliche Nutzung faktisch die ursprünglichen baulichen Trennungen)]

1671

 

Adelheid Sibylle von Bennigsen, die Witwe von Wilhelm (1627 - 1661), nimmt "Curts Hof" in Besitz (turnusgemäß); sie ist Vormund für ihre Söhne Jobst Johann (geb. 1656) und Wilhelm (geb. 1662).

 

Jobst Johann (1656 - 1734)

Wilhelm (1662-1729)

Erben ihres Vaters Wilhelm (gest. 1661)

1729

Jobst Johann (1656 - 1734)

Jobst Johann (= nunmehriger Senior der Familie) streitet sich mit dem Deutsch-Ritterorden (DR)erfolgreich um den Nachlaß seines Bruders Wilhelm (1662 - 15.03.1729; Kommandeur beim DR), der dann auch in die "Stammgüter" fällt (vgl. Testament, Nr. 6 (3) )

Mit seinem Testament von 1729 (oder 1730) stiftet er seinen Nachlaß zum Fideikomiss, indem er seine Tochter Sibylle Wilhelmine angemessen abfindet (Nr. 6-8) und den Grundbesitz auf seine beiden Söhne Wilhelm Johann und (Nikolaus) [Claus] Friedrich von Reden (Nr. 9 ff.) aufteilt.

Soweit es nicht schon in den Jahren zuvor Fall war, sind die ursprünglich einmal separaten Höfe "Ursprungs-Hof des Ernst" und "Curts Hof" nunmehr zu einem einzigen Hof 'verschmolzen'.

1734

Claus Friedrich (1692 -1736) Geerbt von seinem Vater

Der Hof wird an den bisherigen Verwalter von Ofen verpachtet (Nr. 4)

1736

Johann (1727 - 1767 ) Geerbt von seinem Vater

1767

Friedrich Wilhelm (1752 - 1815)

Geerbt von seinem Vater

1815

Claus (1774 - 1840)

Geerbt von seinem kinderlos verstorbenen Vetter Friedrich Wilhelm

1840

Wilhelm (1811 - 1841)

Geerbt von seinem Vater

1841

Erich (1840 - 1917) Geerbt von seinem Vater

1917

Erich (1883 - 1966)

Geerbt von seinem Vater

1966

Harald (1917 - 1997)

Wilken (1918 - 2004)

Arnd (geb. 1927)

In ungeteilter Erbengemeinschaft (nach dem Tod von Harald ist sein Sohn Alexander, nach dem Tod von Wilken dessen Sohn Eckart in die Erbengemeinschaft eingetreten)